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14.10.2023

Anwalt für Gesellschaftsrecht Frankfurt am Main

Das Gesellschaftsrecht dient dazu, Gründung, Handlung und Auflösung von Gesellschaften zu regeln. Als umfangreicher Rechtsbereich beschäftigt es sich mit rechtlichen Themen wie die Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Gesellschaftern, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder sowie Family Offices und jungen Unternehmen. Die gesellschaftsrechtliche Beratung deckt alle Phasen der Unternehmensentwicklung ab, von der Existenzgründung bis zum Unternehmensverkauf. Die Rechtsanwälte von Corestone Legal, Ihrer Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht in Frankfurt, sind unverzichtbare Partner für Unternehmen, die in gesellschaftsrechtlichen Fragen kompetente Unterstützung suchen.

Was ist das Gesellschaftsrecht?

Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts befasst sich mit Personen- und Kapitalvereinigungen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Solche Vereinigungen werden Gesellschaften genannt. Es gibt verschiedene Rechtsformen, die für eine Gesellschaft gewählt werden können. Ein gesellschaftsrechtlicher Anwalt bietet zu diesen Themenkomplexen eine Rechtsberatung an:

  • Gründung der Gesellschaft
  • Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung
  • Projektplanung, Konzeption
  • Gesellschafterwechsel, Anteilskauf oder -verkauf
  • Haftung
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Unternehmenskauf
  • Liquidation
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen
  • Gesellschaftsrechtliche Prozessführung
  • Kapitalerhöhung in der GmbH
  • Gesellschafterdarlehen
  • Gesellschaftsvertrag & Treuhandvertrag
  • Stimmrechtsausschlüsse und Stimmverbote

Die Wahl der Gesellschaftsform zählt zu den wichtigen Entscheidungen während der Gründung, denn über die Rechtsform definieren sich auch die Rechte, Pflichten und Reputation eines Unternehmens. Rechtliche Grundlage einer Gesellschaft bilden sogenannte Gesellschaftsverträge. In diesen ist festgelegt, zu welchem gemeinsamen Zweck sich die Gesellschafter verpflichten und welche Beiträge sie leisten. Gesellschaftsformen lassen sich grundsätzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zuordnen.

Personengesellschaften

Als Personengesellschaft werden Zusammenschlüsse von mindestens zwei Gesellschaftern bezeichnet, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel verwirklichen wollen. Die Personengesellschaft ist strukturell auf die Leistung und Zusammenarbeit der Gesellschafter ausgerichtet und Gesellschafterbeschlüsse müssen grundsätzlich einstimmig gefasst werden. Demnach sind die Gesellschafter Träger von Rechten und Pflichten und haften uneingeschränkt mit ihrem Vermögen. Ein- und Austritt eines Gesellschafters erfordern darüber hinaus eine Änderung im Gesellschaftsvertrag. Zu den Personengesellschaften gehören:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften haben die Struktur einer Körperschaft und werden zur Realisierung eines gemeinsamen Unternehmenszwecks gebildet, der meistens wirtschaftlich motiviert ist. Im Gegensatz zu Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften haftungsbeschränkt. Sie sind juristische Personen und durch gesetzlich definierte Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften gekennzeichnet. Zu den Kapitalgesellschaften gehören:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)

Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Die Entscheidung für oder gegen eine Gesellschaftsform hat sowohl rechtliche als auch finanzielle und steuerliche Folgen. Im Detail variieren je nach Art der Gesellschaft die Gründungskosten, der Verwaltungsaufwand, die Finanzen und Steuern sowie die Haftung. Die Haftungsrisiken sind bei der Rechtsformwahl von großer Bedeutung, denn sie legen fest, wer bei Vermögensschäden oder Rückzahlungen finanziell aufkommen muss. So haften die Gesellschafter bei einer Personengesellschaft wie der GbR oder OHG persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Im Gegensatz dazu beschränkt sich die Haftung bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen.

Gesellschaftsrecht in der Praxis

Aufgrund der vielen Gesellschaftsformen und einem Anstieg von Start-ups spielt das Gesellschaftsrecht in der Wirtschaft eine große Rolle. Allein 2021 gab es laut dem Statistischen Bundesamt 411.171 Personengesellschaften und 789.472 Kapitalgesellschaften. Das wirtschaftliche Leben in Deutschland wird maßgeblich von Gesellschaften geprägt. Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht unterstützt Unternehmen unterschiedlicher Gesellschaftsformen in Angelegenheiten rund um Haftung, Vertrags- und Strafrecht.

Konkret leistet ein Rechtsanwalt in diesen Bereichen Hilfestellung:

  • Rechtsformwahl, Gesellschaftsgründungen sowie Gesellschaftervereinbarungen
  • Holding- und Beteiligungsstrukturen
  • Gesellschaftsrechtliches Alltagsgeschäft
  • Gesellschaftsrechtliche Kapital- und Strukturmaßnahmen
  • Umstrukturierungen und Umwandlungen (beispielsweise bei einem Formwechsel)
  • Beratung von gesellschaftsrechtlichen Organen und deren Mitglieder
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen

Corestone Legal: Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main

Corestone Legal ist Ihre qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei rund um Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Handels- und Vertriebsrecht. Unsere Frankfurter Kanzlei verfügt über ein hochkompetentes Team von Rechtsanwälten, die in unterschiedlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts tätig sind. Wir sind spezialisiert auf die gesellschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen, Gesellschaftern, Investoren, Gründern, Organen und Organmitgliedern.

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