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21.1.2026
Verbraucherschutz gestärkt: BGH verschärft Regeln für Online-Maklerverträge
Am 09. Oktober 2025 entschied der Bundesgerichtshof , dass online abgeschlossene Maklerverträge nur wirksam sind, wenn Verbraucher beim Klick ausdrücklich bestätigen, dass sie eine Zahlungspflicht eingehen. Ein einfacher „Senden“-Button reicht nicht. Fehlt dieser klare Kostenhinweis, ist der Vertrag vollständig unwirksam. Das Urteil hat große praktische Bedeutung: Viele digital geschlossene Maklerverträge könnten rückforderbar sein.