Fachbeiträge
15.6.2021
Widerruf des Maklervertrages - automatisiertes E-Mail-Versandsystem der Immobilienportale als mögliche Stolperfalle
Eine Widerrufsbelehrung, die mittels automatisierten Versandsystems an den Maklerkunden übermittelt wird, die den Absender der Widerrufsbelehrung - sprich den Immobilienmakler – als solchen nicht erkennen lässt, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 356 Abs. 3 S. 1 BGB sowie Art. 246a § 1 EGBGB. Die Widerrufsfrist sollte daher selbst mit Zugang der automatisierten Nachricht beim Verbraucher nicht zu laufen beginnen, da der Verbraucher sich diese Nachricht nicht als vom eigentlichen Vertragspartner versandt zurechnen lassen müsste.