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11.12.2023
Das Immobilienwirtschaftsrecht ist eines unserer zentralen Tätigkeitsfelder: Wir begleiten Investoren, Bauträger und Privatpersonen durch sämtliche Phasen der Immobilienfinanzierung, des Erwerbs, der Entwicklung und durch Verhandlungen von Grundstücks- und Anteilsverkäufen. Dabei liegt unser Fokus darauf, eine umfassende rechtliche Beratung im gesamten immobilienrechtlichen Bereich anzubieten, um mögliche Konflikte, die in gerichtliche Verfahren münden könnten, frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Vertrauen Sie Corestone Legal – Ihrer Kanzlei für praxisorientierte und durchdachte Lösungen im Immobilienwirtschaftsrecht in Frankfurt.
Das Immobilienrecht, auch als Liegenschaftsrecht bekannt, ist ein juristischer Bereich, der sich intensiv mit dem Erwerb, Verkauf und der Belastung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen befasst. Darunter fällt auch das Immobilienwirtschaftsrecht, das sich vorrangig auf rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten und Transaktionen im Bereich Immobilienwirtschaft bezieht. Innerhalb dieses Rechtsgebiets fallen spezifische Unterbereiche wie das Maklerrecht, private Baurecht, Architektenrecht sowie das private und gewerbliche Mietrecht.
Im Immobilienwirtschaftsrecht werden sämtliche Rechtsfragen rund um Grundstücke und grundstücksbezogene Rechte behandelt. Das schließt sowohl den Erwerb und Verkauf von Grundstücken oder Wohnungseigentum als auch Nutzungs- und Vorteilsrechte wie Nießbräuche, Dienstbarkeiten, Reallasten und Erbbaurechte sowie die Einräumung von Grundpfandrechten als Sicherheiten im Rahmen von Darlehensverträgen ein.
Die Tätigkeitsschwerpunkte in Bezug auf das Immobilienwirtschaftsrecht umfassen unter anderem den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien und Immobilienportfolios (einschließlich Due Diligence), die Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- oder Anteilskaufverträgen und die Beratung und Gestaltung von Bauträgerverträgen und Teilungserklärungen. Beispielsweise werden in diesem Rechtsgebiet Fragen zur Abgrenzung der Vermieter- von Mieterpflichten bei Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen behandelt. Auch die Veräußerung von Immobilien mit gleichzeitiger Rückanmietung (Sale-and-Lease-Back) ist Teil des Immobilienwirtschaftsrechts.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im gewerblichen Mietrecht und Asset Management.
Due Diligence bezeichnet eine sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens durch potenzielle Käufer. Das Hauptziel besteht darin, sich möglichst umfassend abzusichern, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot stützt, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert werden. Die Durchführung erfolgt durch Fachleute des Käuferunternehmens mit Unterstützung externer Berater. Diese Prüfung bezieht sich auf verschiedene Bereiche, darunter Financial Due Diligence (finanzielle Lage), Market bzw. Commercial Due Diligence (Marktanalyse, Geschäftsmodell), Legal Due Diligence (rechtliche Aspekte) und Tax Due Diligence (steuerliche Aspekte).
Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit dem Erwerb von Wohnungen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten. In Deutschland wird das Wohnungseigentumsrecht maßgeblich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt, das 1951 erlassen und 2020 umfassend überarbeitet wurde. Ziel des Gesetzes ist die Definition, Verwaltung und Aufteilung von Wohnungseigentum. Die Basis für das Wohnungseigentumsrecht bilden unter anderem Gesetze bezüglich des Vertragsrechts sowie der Schließung von Kaufverträgen für Wohnungen.
Das WEG gliedert sich in verschiedene Teile. Der erste Teil definiert das Wohnungseigentum und bildet die Grundlage für die Zuordnung eines eigenen Grundbuchblattes für jeden Miteigentumsanteil. Der zweite Teil regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Nutzung gemeinschaftlicher Teile und die Kostenverteilung. Relevante Rechte und Pflichten für Wohnungseigentürmer sind in § 12 und § 14 des Wohnungseigentumsgesetzes festgehalten und lassen sich durch Abmachungen zwischen Mieter und Eigentümer erweitern.
Rund um das Grundstücksrecht geht es um rechtliche Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Grundstücken stehen. Hierzu zählen das Recht auf Eigentum, das Erbbaurecht, das Grundpfandrecht, die Grunddienstbarkeit, der Nießbrauch Änderungen am Inhalt eines Grundstücksrechts geht.
Grundstücksgrenzen sind definierte Grenzverläufe eines Grundstücks, die die Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers räumlich eingrenzen.
Das Grundstücksrecht basiert vor allem auf Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO) und regelt die Übertragung, Änderung oder Aufhebung eines Grundstücksrechtes. Als Ihre Frankfurter Berater rund um das Grundstücksrecht setzen wir Ihre Rechte durch.
Das deutsche Maklerrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, vor allem in den Paragraphen § 652 BGB ff. Diese Vorschriften betreffen die Aufgabenbereiche von Maklern, unterscheiden zwischen Nachweis- und Vermittlungsmaklern und enthalten Bestimmungen zur Vergütung der Maklertätigkeit sowie zum Aufwendungsersatz. Ein eigenständiges Maklergesetz existiert allerdings nicht.
Das Maklerrecht wird zudem von Regelungen anderer Rechtsbereiche wie dem Mietrecht und der Gewerbeordnung beeinflusst. Häufiger Rechtsgegenstand in diesem Gebiet ist der sogenannte Maklervertrag, der zwischen Immobilienmakler und Käufer abgeschlossen wird und viele spezifische Belange festhält. Als Hauptinstrument zur Regelung des Maklerrechts sollte dieser Vertrag klare Informationen über die geforderten Aufgaben des Maklers enthalten. Dabei ist die Form des Vertrags nicht zwingend vorgeschrieben. Wichtige Punkte im Maklervertrag sind unter anderem:
Das Mietrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das alle Regelungen bezüglich der Überlassung einer Mietsache, der Zahlung eines vereinbarten Entgelts und damit verbundener Ansprüche umfasst. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind in den §§ 535 ff alle Vorschriften des Wohn- und Gewerbemietrechts festgelegt.
Besondere Regelungen gelten für Mietverhältnisse von Wohnräumen. Das Wohnmietrecht regelt zentral den Mietvertrag, Betriebskosten, Mängel der Mietsache, Mieterhöhungen und die Kündigung des Mietverhältnisses und spielt eine entscheidende Rolle für den Ausgleich von Interessen zwischen Mietern und Vermietern.
Im gesamten Bundesgebiet gilt ein einheitliches Mietrecht, das durch Gesetze wie das Mietrechtsanpassungsgesetz modifiziert wurde, um Mietanstiege zu dämpfen und das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung zu stärken. Unsere Rechtsanwälte für Mietrecht beraten Sie professionell und auf Augenhöhe.
Die qualifizierten Rechtsanwälte von Corestone Legal bieten umfassende Beratungsdienstleistungen im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht an. Zu den zentralen Leistungen gehören:
Wir unterstützen Mandanten bei sämtlichen Aspekten des Ankaufs und Verkaufs von Immobilien, sei es für Einzelobjekte oder Immobilienportfolios, und führen unter anderem Due Diligence durch, um rechtliche Risiken zu identifizieren und zu bewerten.
In unserer Kanzlei entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte Verträge für den Kauf von Grundstücken oder Anteilen nach dem geltenden Vertragsrecht und stellen sicher, dass die Interessen unserer Mandanten angemessen geschützt sind.
Beratung und Gestaltung von Bauträgerverträgen und Teilungserklärungen
Corestone Legal unterstützt bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen im Zusammenhang mit Bauträgerprojekten und Teilungserklärungen.
Wir bieten rechtliche Beratung zu Fragen des Maklerrechts, einschließlich der rechtlichen Aspekte von Vermittlungsverträgen und Provisionsansprüchen.
Unsere Rechtsanwälte begleiten Mandanten bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Projektentwicklung und -management.
Corestone Legal steht Mandanten für kontinuierliche Beratung in allen Fragen des immobilienrechtlichen Alltagsgeschäfts zur Verfügung, einschließlich Angelegenheiten der Vermieter-Mieter-Beziehung. Darüber hinaus helfen wir bei der Ausgestaltung von Mietverträgen für gewerbliche und Wohnimmobilien und bieten Asset Management Dienstleistungen.
Mit einer breiten Palette an Dienstleistungen unterstützen wir Unternehmen im komplexen Bereich Sale-and-Lease-Back (SLB), damit jede Transaktion reibungslos vonstatten geht und die Interessen Ihres Unternehmens gewahrt werden.
Gewerbliche Immobilien wie Bürogebäude stellen einen bedeutenden Posten in den Bilanzen vieler Unternehmen dar. Der Besitz solcher Immobilien bietet zwar Unabhängigkeit, bindet allerdings erhebliches Kapital, das anderweitig im operativen Geschäft genutzt werden könnte. Durch die Anwendung von Sale and Lease Back wird dieses gebundene Kapital freigesetzt, ohne dass das Unternehmen auf die Immobilien verzichten muss. Dies ermöglicht eine Fokussierung auf das Kerngeschäft und eröffnet diverse Vorteile:
Das Immobilienrecht im Zusammenhang mit Real Estate bildet das rechtliche Fundament für den Erwerb, die Entwicklung und Veräußerung von Immobilien. Es umfasst Regelungen und Vorschriften, die sich auf Grundstücke, Gebäude und grundstücksbezogene Rechte beziehen. Dieses Rechtsgebiet ist von besonderer Bedeutung im Immobilienzyklus, indem es den An- und Verkauf, die Verwaltung sowie diverse Transaktionen wie Asset Deals, Share Deals oder Sale-and-Lease-Back regelt.
Unsere Experten im Immobilienwirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen, bei Due Diligence-Prüfungen, der Klärung von Mietrechtsfragen und sämtlichen rechtlichen Aspekten, die im Immobilienwirtschaftsrecht von Bedeutung sind. Gemeinsam schützen wir Ihre Investitionen und stellen sicher, dass sämtliche rechtlichen Belange im Zusammenhang mit Immobilien sachkundig und effektiv behandelt werden.
In puncto Immobilienwirtschaftsrecht ist Corestone Legal Ihr verlässlicher Partner in Frankfurt. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die umfassende Beratung in allen Facetten des Immobilienwirtschaftsrechts - vom An- und Verkauf von Einzelobjekten bis hin zu komplexen Transaktionen von Immobilienportfolios. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen ihrer Projekte. Die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, sei es bei Grundstücks- oder Anteilskaufverträgen, Bauträgerverträgen oder im Bereich des Maklerrechts, sind unser tägliches Geschäft.
Zahlreiche Mandanten profitieren bereits von unserer Erfahrung - Vertrauen auch Sie uns für Ihre Immobilienprojekte und vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung.